Klasse T

  • Klasse T – Traktor
  • Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h, bzw. 40 Km/h wenn das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen,mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
  • ab 16 Jahren möglich
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 18 Unterrichtseinheiten
    (davon 6 klassenspezifisch)
  • eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden