- Klasse C1 –LKW
- zulässige Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t inkl. Anhänger bis 750 kg
- höchstens 9 Sitzplätze inkl. Fahrersitz
- beinhaltet die Klassen AM und L
- ab 18 Jahren möglich
- die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Unterrichtseinheiten
(davon 6 klassenspezifisch) - bei der praktischen Ausbildung sind 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten und 1 Beleuchtungsfahrten) - eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden
- Klasse C1E –LKW mit Anhänger
- Zugfahrzeug der Klasse C1 inkl. Anhänger über 750 kg
- Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG
- Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t
- ab 18 Jahren möglich
- die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Unterrichtseinheiten
(davon 6 klassenspezifisch) - bei der praktischen Ausbildung sind 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten und 1 Beleuchtungsfahrten) - bei einer gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen Klasse C1 und C1E sind bei der praktischen Ausbildung 8 Sonderfahrten vorgeschrieben (4 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 2 Beleuchtungsfahrten)
- eine praktische Prüfung muss absolviert werden
Wissenswertes:
Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat…
- darf nur noch bis zu seinem 65. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C1 und C1E fahren
- Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen
- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren