Klasse C1/C1E

 

  • Klasse C1 –LKW
  • zulässige Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t inkl. Anhänger bis 750 kg
  • höchstens 9 Sitzplätze inkl. Fahrersitz
  • beinhaltet die Klassen AM und L
  • ab 18 Jahren möglich
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Unterrichtseinheiten
    (davon 6 klassenspezifisch)
  • bei der praktischen Ausbildung sind 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
    (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten und 1 Beleuchtungsfahrten)
  • eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden

 

  • Klasse C1E –LKW mit Anhänger
  • Zugfahrzeug der Klasse C1 inkl. Anhänger über 750 kg
  • Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG
  • Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t
  • ab 18 Jahren möglich
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Unterrichtseinheiten
    (davon 6 klassenspezifisch)
  • bei der praktischen Ausbildung sind 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
    (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten und 1 Beleuchtungsfahrten)
  • bei einer gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen Klasse C1 und C1E                 sind bei der praktischen Ausbildung 8 Sonderfahrten vorgeschrieben (4 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 2 Beleuchtungsfahrten)
  • eine praktische Prüfung muss absolviert werden

Wissenswertes:
 Wer noch den Führerschein der alten Klasse 2 hat…

  • darf nur noch bis zu seinem 65. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C1 und C1E fahren
  • Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren