Klasse A2

  • Klasse A2 – Motorräder
  • Motorräder bis 35 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg)
  • beinhaltet die Klassen AM und A1
  • ab 18 Jahren möglich
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Unterrichtseinheiten
    (davon 4 klassenspezifisch)
  • bei einer Erweiterung reduziert sich die theoretische Ausbildung auf
    10 Unterrichtseinheiten (davon weiterhin 4 klasenspezifisch)
  • bei der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
    (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten)
  • eine theoretische und praktische Prüfung muss abgelegt werden
  • wer bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A1 ist
    muss nur eine praktische Prüfung absolvieren