- Klasse A2 – Motorräder
- Motorräder bis 35 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg)
- beinhaltet die Klassen AM und A1
- ab 18 Jahren möglich
- die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Unterrichtseinheiten
(davon 4 klassenspezifisch) - bei einer Erweiterung reduziert sich die theoretische Ausbildung auf
10 Unterrichtseinheiten (davon weiterhin 4 klasenspezifisch) - bei der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
(5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten) - eine theoretische und praktische Prüfung muss abgelegt werden
- wer bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A1 ist
muss nur eine praktische Prüfung absolvieren