Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.
beinhaltet Mofa
ab 16 Jahren möglich
die theoretische Ausbildung besteht aus 14 Unterrichtseinheiten
(davon 2 klassenspezifisch)