Klasse L

  • Klasse L – Traktor
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
    auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
    auch mit Anhänger.
  • beinhaltet Mofa
  • ab 16 Jahren möglich
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 14 Unterrichtseinheiten
    (davon 2 klassenspezifisch)
  • eine praktischen Ausbildung ist nicht vorgesehen
  • eine theoretische Prüfung muss absolviert werden