Klasse A1

  • Klasse A1 – Leichtkrafträder
  • Hubraum bis 125 ccm und Leistung bis 11 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
  • beinhaltet Mofa und Klasse AM
  • ab 16 Jahren möglich
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Unterrichtseinheiten
    (davon 4 klassenspezifisch)
  • bei der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
    (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten)
  • eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden