- Klasse A – Motorräder (unbeschränkt)
- Motorräder mit unbeschränkter Leistung, 3- bzw. 4-rädige Krafträder mit mehr als 15 kW (bisher Klasse B)
- beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2
- direkt ab 24. Lebensjahr möglich
- die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Unterrichtseinheiten
(davon 4 klassenspezifisch) - bei einer Erweiterung reduziert sich die theoretische Ausbildung auf
10 Unterrichtseinheiten (davon weiterhin 4 klasenspezifisch) - bei der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
(5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten) - eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden
- wer bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 ist
muss lediglich eine praktische Prüfung absolvieren