Klasse A

  • Klasse A – Motorräder (unbeschränkt)
  • Motorräder mit unbeschränkter Leistung, 3- bzw. 4-rädige Krafträder mit mehr als 15 kW (bisher Klasse B)
  • beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2
  • direkt ab 24. Lebensjahr möglich
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Unterrichtseinheiten
    (davon 4 klassenspezifisch)
  • bei einer Erweiterung reduziert sich die theoretische Ausbildung auf
    10 Unterrichtseinheiten (davon weiterhin 4 klasenspezifisch)
  • bei der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
    (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten)
  • eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden
  • wer bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 ist
    muss lediglich eine praktische Prüfung absolvieren