Klasse B196

  • Klasse B196 – Leichtkrafträder
  • Hubraum bis 125 ccm und Leistung bis 11 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
  • ab 25 Jahren möglich
  • mindestens 5 Jahre (ununterbrochen) im Besitz der Klasse B
  • die theoretische Ausbildung besteht aus 4 klassenspezifischen Unterrichtseinheiten (je 90Min)
  • bei der praktischen Ausbildung sind mindestens 5 Unterrichtseinheiten (je 90Min) vorgeschrieben
  • eine theoretische und praktische Prüfung muss NICHT absolviert werden
  • die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands
  • mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich