Hubraum bis 125 ccm und Leistung bis 11 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
ab 25 Jahren möglich
mindestens 5 Jahre (ununterbrochen) im Besitz der Klasse B
die theoretische Ausbildung besteht aus 4 klassenspezifischen Unterrichtseinheiten (je 90Min)
bei der praktischen Ausbildung sind mindestens 5 Unterrichtseinheiten (je 90Min) vorgeschrieben
eine theoretische und praktische Prüfung muss NICHT absolviert werden
die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands
mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich