Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h, bzw. 40 Km/h wenn das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen,mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
ab 16 Jahren möglich
die theoretische Ausbildung besteht aus 18 Unterrichtseinheiten
(davon 6 klassenspezifisch)
eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden