- Klasse A1 – Leichtkrafträder
- Hubraum bis 125 ccm und Leistung bis 11 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
- beinhaltet Mofa und Klasse AM
- ab 16 Jahren möglich
- die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Unterrichtseinheiten
(davon 4 klassenspezifisch) - bei der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
(5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten) - eine theoretische und praktische Prüfung muss absolviert werden